13.03.2019 | Vom 06. bis 12. Oktober treffen sich die IG Metall-Delegierten zum 24. Ordentlichen Gewerkschaftstag in Nürnberg. Aber was ist ein Gewerkschaftstag? Wer sind diese Delegierten? Und was machen sie fast eine Woche auf so einem Gewerkschaftstag? Wir geben Dir Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das "Parlament".
Was ist der Gewerkschaftstag?
Der Ordentliche Gewerkschaftstag ist das höchste Organ der IG Metall. Er wird alle vier Jahre vom Vorstand einberufen.
Was passiert auf dem Gewerkschaftstag?
Der Gewerkschaftstag funktioniert wie ein Parlament. Hier ziehen die Delegierten Bilanz über bisherige Aktivitäten und diskutieren zukünftige Ziele. Anhand von Entschließungen, Leitanträgen und Anträgen entscheiden sie über Aufgaben und Strategie für die nächsten vier Jahre. Außerdem wählen sie einen neuen Vorstand.
Wer nimmt am Gewerkschaftstag teil?
Für den 23. Ordentlichen Gewerkschaftstag wurden 485 Delegierte gewählt. Die Mitglieder des Vorstands und des Kontrollausschusses, Bezirksleiter und Beiratsmitglieder nehmen beratend teil. Zusätzlich können der Vorstand und die sieben IG Metall-Bezirke weitere Teilnehmer/innen und Gäste benennen und einladen, wie beispielsweise: Bevollmächtigte der Verwaltungsstellen, Leiter der Bildungsstätten, Funktionsbereichsleiter des Vorstands, Organisations- und Bezirkssekretäre, Betriebsratsvorsitzende, politische Repräsentanten und internationale Gäste.
Wie wird man Delegierte oder Delegierter?
Die Wahl der Delegierten erfolgt in Wahlbezirken, die der Vorstand festlegt. Auf 5000 Mitglieder kommt ein Delegierter bzw. eine Delegierte. Die Anzahl der Delegiertenmandate errechnet sich aus dem Durchschnitt der Mitgliederzahlen der letzten vier Quartale vor der Ausschreibung des Gewerkschaftstages. Gewählt werden die Delegierten in den Delegiertenversammlungen der IG Metall-Verwaltungsstellen. Die Delegiertenversammlungen werden von den Mitgliedern vor Ort gewählt.
Als Delegierte können ausschließlich Frauen und Männer kandidieren, die am Wahltag seit mindestens drei Jahren IG Metall-Mitglied sind und ihren Beitrag in dieser Zeit satzungsgemäß entrichtet haben.
Wer kann Anträge an den Gewerkschaftstag stellen?
Anträge, die auf dem Gewerkschaftstag zur Beratung kommen sollen, müssen mindestens 15 Wochen vor Beginn des Gewerkschaftstages beim Vorstand eingereicht werden. Alle Anträge an den Gewerkschaftstag sind vom Vorstand acht Wochen vor Beginn des Gewerkschaftstages den Mitgliedern bekannt zu geben. Anträge an den Gewerkschaftstag können stellen: die Delegiertenversammlungen der Verwaltungsstellen, der Vorstand, der Kontrollausschuss, der Angestellten-, der Frauen-, der Jugend-, der Handwerks- und der Migrationsausschuss beim Vorstand der IG Metall.
Wie kommen Beschlüsse zustande?
Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Änderungen der Satzung bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der abstimmenden Delegierten.