Information

Rentenerhöhung ab 1. Juli 2018

01.07.2018 | Die Rentenwertbestimmungsverordnung legt jedes Jahr zum 1. Juli neue Rentenwerte fest. Die Verordnungsermächtigung für die neuen Rentenwerte der Bundesregierung ergibt sich aus § 69 Abs. 1 des 6. Sozialgesetzbuches (Rentenrecht).

Ab 1. Juli dieses Jahres wurde folgende Rentenerhöhung beschlossen: Die Altersbezüge steigen zum Juli 2018 im Westen um 3,22 % und im Osten um 3,37 %.

Die Metall-Zeitung wird in ihrer Ausgabe 07-08 (erscheint Anfang Juli 18) über die Beitragsanpassung für Mitglieder mit Rentenbezügen informieren.

Von: af

Unsere Social Media Kanäle