23.07.2021 | Liebe Kolleginnen und Kollegen, die aktuelle, anhaltende Überschwemmungskatastrophe trifft die Menschen hart. In den betroffenen Gebieten leben und arbeiten IG Metall Mitglieder. 76 Mitglieder aus dem Betreuungsbereich der IG Metall Neuwied sind privat betroffen, teilweise mit einer Schadenshöhe im sechsstelligen Bereich. Das teilweise existenzbedrohende Ausmaß der Katastrophe macht eine unkomplizierte, solidarische finanzielle Unterstützung erforderlich.
Die Satzung der IG Metall sieht für derart außergewöhnliche Fälle eine Notfallunterstützung (§ 28) vor.
Solltest du also von der Katastrophe betroffen sein:
Steht dir eine Soforthilfe in Höhe einer Einmalzahlung (zwischen 500 und 1000 Euro) zu. Für die Beantragung bitten wir dich, folgende Unterlagen in unserer Geschäftsstelle einzureichen:
Wir bitten darauf zu achten, dass wirklich nur Schäden am Wohnraum/-gebäude geltend gemacht werden können, die innerhalb von drei Monaten ab dem Schadenstag bei uns eingereicht wurden.
Solltest du dabei Unterstützung benötigen, melde dich bitte bei uns oder deinem Betriebsrat. Bitte informiere auch deine Kolleg*innen die wir auf diesem Weg zur Zeit leider nicht erreichen können.
Solltest du die betroffenen Kolleg*innen unterstützen wollen:
Wir haben für die betroffenen Mitglieder der Geschäftsstelle Neuwied ein Spendenkonto eingerichtet.
Die eingegangenen Geldspenden, werden nach spätestens drei Monaten, unter den oben genannten betroffenen Mitgliedern aufgeteilt. Die Aufteilung erfolgt vollumfänglich, verantwortlich hierfür ist der Ortsvorstand der IG Metall Neuwied.
Uns ist bewusst, dass auch diese Geldspende sicherlich nicht den Schaden dieser Katastrophe ausgleichen kann. Die Geldspende ist vielmehr ein deutliches Zeichen der Solidarität unter IG Metall Mitgliedern. Hierfür wollen wir die Möglichkeit schaffen.
IG Metall
IBAN DE23 5005 0000 0000 0010 40
Kontonummer 1040
Bankleitzahl 50050000
Verwendungszweck: „Fluthilfe Neuwied“ bitte unbedingt angeben, sonst ist keine Zuordnung der Zahlung möglich.
Wir bedanken uns an dieser Stelle herzlich für alle eingegangenen Spenden. Wir waren in den vergangenen Tagen selbst vor Ort in den Krisengebieten und haben unsere Mitglieder unterstüzt. Dabei konnten wir uns ein Bild von der erschütternden Realität machen. Jeder Euro hilft und daher bitten wir Euch um weitere Spenden, sofern es Euch möglich ist.
Spendenquittungen können nicht ausgestellt werden. Jedoch mit Katastrophenerlass des Ministerium der Finanzen RLP vom 16. Juli 2021, genügt als Nachweis der Zuwendungen, die bis zum 31. Oktober 2021 zur Hilfe in Katastrophenfällen auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto eingezahlt werden, der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (z. B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking).
Danke für eure Unterstützung!